HKP-Pflegeassistenz
HKP-Pflegeassistenz ist eine Qualifizierungsmaßnahme für Pflegende in der ambulanten Pflege ohne anerkannte pflegerische Ausbildung. Gemäß der in Hamburg vereinbarten Verträge mit den Krankenkassen für die Häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V dürfen HKP-Pflegeassistenzen bestimmte behandlungspflegerische Leistungen erbringen.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme:
- Die Teilnehmenden müssen mindestens drei Monate in der Pflege beschäftigt sein.
- Sie wurden von den verantwortlichen Pflegediensten bzw. einer Pflegefachkraft vor Ort eingewiesen.
- Dies muss durch den Pflegedienst dokumentiert werden.