Ansprüche auf Hilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
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Immer wieder gibt es Streit, wie jungen Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geholfen werden kann. Die Zuständigkeit für notwendige Leistungen ist zwischen Jugendamt, Psychiatrie und Bezirksämtern häufig umstritten. Zudem sind Ziele und Formen der Eingliederungshilfe oft unklar.
Diese Fortbildung vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe, damit Sie Ansprüche sicher erkennen, Zuständigkeiten klären und die Rechte junger Menschen fundiert vertreten können.
Inhalt
- der aktuelle rechtliche Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX
- Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzungskriterien zur Zuständigkeit der Eingliederungshilfe
- rechtliche Einordnung der Eingliederungshilfe im Verhältnis zu Unterstützungsleistungen durch Schule und andere Sozialleistungsträger
- das Verfahren im Jugendamt
- Grundlagen zur Durchsetzung der Rechte junger Menschen
- besondere Berücksichtigung der Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Ziel
Sie sind in der Lage, den rechtlichen Rahmen der Eingliederungshilfe sicher einzuordnen und Zuständigkeiten eindeutig zu erkennen. Sie erwerben Wissen über Verfahren im Jugendamt sowie über die Abgrenzung zu anderen Leistungsbereichen und können die Rechte junger Menschen fundiert beurteilen und vertreten.
Termin 02.09.2027 von 09:00 - 15:00 Uhr


