Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was ändert sich insbesondere für Websites und Apps?
Kostenlose Online-Infoveranstaltung für Mitglieder des PARITÄTISCHEN Hamburg: Rechtliche Vorgaben, Umsetzungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Überblick
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+++ Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Hamburg. Die Teilnahme ist kostenlos. +++
Ab dem 29. Juni 2025 sind Unternehmen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen verpflichtet. Betroffen davon sind insbesondere viele Websites und Apps. Doch was bedeutet das konkret für Sie?
In unserer kostenlosen Online-Infoveranstaltung gibt Rechtsanwalt Philip Schweers einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des BFSG, die Umsetzungsmöglichkeiten und mögliche Ausnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen, die für Websites und Apps gelten werden.
Inhaltliche Themen sind unter anderem:
- Ziele des BFSG
- betroffene Produkte und Dienstleistungen
- gesetzliche Pflichten für Anbieter von Websites und Apps
- Umsetzung der Barrierefreiheit
- Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
- Ausnahmen
- Folgen von Verstößen
- Chancen durch Barrierefreiheit – Mehrwert für Anbieter und Nutzer
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neuen Regelungen zu informieren und Ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.
Um die Veranstaltung möglichst praxisnah zu gestalten, können Sie bereits im Vorfeld Fragen einreichen. Wir werden versuchen, auf die häufigsten Themen in der Veranstaltung einzugehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nicht garantieren können, jede Frage individuell zu beantworten. Ihre Fragen senden Sie bitte bis spätestens 15. April an Christian Böhme vom PARITÄTISCHEN Hamburg (christian.boehme@paritaet-hamburg.de).
Termin: 06.05.2025 - 10.00 - 12.00 Uhr