Aufsichtspflicht in der Jugendhilfe (online)
Strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen
Online
Neu im Programm
Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von dem*der Betreuer*in verlangen können – das heißt insbesondere, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung werden Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt.
Inhalt
- strafrechtliche Verantwortlichkeit
- versicherungsrechtliche Fragen
- Schutz der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung
- Umgang mit Polizei und Justiz
Ziel
Sie erwerben Basiswissen im Bereich Aufsichtspflicht in der Jugendhilfe.
Termin
14.09.2023 von 09:00 - 15:00 Uhr