HKP-Pflegeassistenz
Qualifizierung für leichte Behandlungspflege (Die Weiterbildung bezieht sich auf die länderrechtlichen Vorgaben Hamburgs)
Präsenz
Sind Sie bereits in der Pflege tätig und möchten sich beruflich weiterentwickeln? Möchten Sie leichte behandlungspflegerische Aufgaben übernehmen? Dann ist die Weiterbildung zur Pflegeassistenz in der Häuslichen Krankenpflege (HKP) genau das Richtige für Sie.
Laut den in Hamburg vereinbarten Verträgen für die Häusliche Krankenpflege gemäß § 132a SGB V dürfen behandlungspflegerische Leistungen nur von Mitarbeiter*innen erbracht werden, die eine bestimmte Mindestqualifikation nachweisen können. Dazu gehört, dass Sie vor der ersten eigenständigen Leistungserbringung mindestens drei Monate in der Pflege gearbeitet haben und von einer verantwortlichen Pflegefachkraft vor Ort eingewiesen werden. Diese Einweisung muss vom Pflegedienst dokumentiert werden.
Durch die Teilnahme an dieser Qualifizierung (48 Unterrichtseinheiten) erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um als HKP-Pflegeassistent*in sicher und fachlich korrekt behandlungspflegerische Aufgaben zu übernehmen.
Nach Abschluss der Fortbildung können Sie folgende Tätigkeiten ausführen:
- Blutdruckmessung
- Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe
- Inhalation
- Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen)
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in einer Tagesdosierbox
- Abnahme von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Kl. I
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / Strumpfhosen ab Kl. II
- Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
Ziel
Sie erhalten Basiswissen zur leichten Behandlungspflege und qualifizieren sich zur anerkannten Pflegeassistenz in der Häuslichen Krankenpflege.
Voraussetzungen:
Beschäftigung von mindestens drei Monaten in rechnerischer Vollzeit vor Beginn der Qualifizierung in der ambulanten Pflege (Einrichtungen mit Behandlungsverträgen nach SGB V)
Die PARITÄTISCHE Akademie Nord gewährleistet nicht, dass das Zertifikat in anderen Bundesländern anerkannt wird. Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.
Termin
03. - 05.09.2025 jeweils von 09:00 - 17:00 Uhr
25.09.2025 von 09:00 - 17:00 Uhr
26.09.2025 von 09:00 - 16:00 Uhr